Inner­gemeinschaftliche Lieferung in der E-Rechnung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft und die Waren dabei von einem EU-Mitgliedstaat in den anderen Mitgliedstaat gelangen. Beide Unterhmen müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen. Eine solche Lieferung ist von der Umsatzsteuer befreit. Stattdessen versteuert der Empfänger den Erwerb in seinem Land selbst (innergemeinschaftlicher Erwerb), die Steuerpflicht verschiebt sich also auf den Empfänger.

Inner­gemeinschaftliche Lieferung in der E-Rechnung

Im XRechnung-Standard wird eine innergemeinschaftliche Lieferung über die Umsatzsteuerkategorie K abgebildet. Zusätzlich muss als Begründung für die Steuerbefreiung mindestens der Text innergemeinschaftliche Lieferung angegeben werden. Eine Übersicht aller Umsatzsteuerkategorien findest Du auf der Seite Umsatzsteuerkategorien in der E-Rechnung (S, Z, K, E, AE).

Die Kategorie K kann nicht mit anderen Kategorien kombiniert werden: Handelt es sich bei einer Rechnung um eine innergemeinschaftliche Lieferung, muss jede Rechnungsposition die Kategorie K erhalten, da die gesamte Rechnung aus demselben Grund steuerfrei ist.

Wie konfiguriere ich das in meiner E-Rechnung-Lösung?

Wie Du Deinen Shop für innergemeinschaftliche Lieferungen konfigurierst und welche Voraussetzungen Deine E-Rechnung-Lösung dafür konkret prüft, erfährst Du in der Dokumentation des jeweiligen Produkts:

Zur Übersicht: E-Rechnung Wissen →

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