Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft und die Waren dabei von einem EU-Mitgliedstaat in den anderen Mitgliedstaat gelangen. Beide Unterhmen müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen. Eine solche Lieferung ist von der Umsatzsteuer befreit. Stattdessen versteuert der Empfänger den Erwerb in seinem Land selbst (innergemeinschaftlicher Erwerb), die Steuerpflicht verschiebt sich also auf den Empfänger.
Innergemeinschaftliche Lieferung in der E-Rechnung
Im XRechnung-Standard wird eine innergemeinschaftliche Lieferung über die Umsatzsteuerkategorie K abgebildet. Zusätzlich muss als Begründung für die Steuerbefreiung mindestens der Text innergemeinschaftliche Lieferung angegeben werden. Eine Übersicht aller Umsatzsteuerkategorien findest Du auf der Seite Umsatzsteuerkategorien in der E-Rechnung (S, Z, K, E, AE).
Die Kategorie K kann nicht mit anderen Kategorien kombiniert werden: Handelt es sich bei einer Rechnung um eine innergemeinschaftliche Lieferung, muss jede Rechnungsposition die Kategorie K erhalten, da die gesamte Rechnung aus demselben Grund steuerfrei ist.
Wie konfiguriere ich das in meiner E-Rechnung-Lösung?
Wie Du Deinen Shop für innergemeinschaftliche Lieferungen konfigurierst und welche Voraussetzungen Deine E-Rechnung-Lösung dafür konkret prüft, erfährst Du in der Dokumentation des jeweiligen Produkts:
Zur Übersicht: E-Rechnung Wissen →
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