Reverse Charge (auch Steuerschuldumkehr oder Umkehr der Steuerschuldnerschaft genannt) bedeutet, dass nicht das leistende Unternehmen, sondern das leistungsempfangende Unternehmen die Umsatzsteuer schuldet und an das Finanzamt abführt. Der Rechnungsausstellende stellt die Leistung daher ohne Umsatzsteuer in Rechnung.
Der häufigste Anwendungsfall im B2B-Bereich ist die Erbringung von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die Leistung gilt als am Sitz des leistungsempfangenden Unternehmens ausgeführt, sodass hier die Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt wird. Daneben gibt es weitere, rein national geregelte Reverse-Charge-Fälle.
Reverse Charge in der E-Rechnung
Im XRechnung-Standard wird Reverse Charge über die Umsatzsteuerkategorie AE abgebildet. Zusätzlich muss als Begründung für die Steuerbefreiung mindestens der Text reverse charge angegeben werden. Eine Übersicht aller Umsatzsteuerkategorien findest Du auf der Seite Umsatzsteuerkategorien in der E-Rechnung (S, Z, K, E, AE).
Die Kategorie AE kann nicht mit anderen Kategorien kombiniert werden: Liegt eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vor, betrifft diese die gesamte Rechnung, jede Rechnungsposition erhält daher die Kategorie AE.
Welche E-Rechnung-Lösung unterstützt Reverse Charge?
Nicht alle E-Rechnung-Lösungen von Codebarista unterstützen Reverse Charge bereits:
- E-Rechnung für Shopware 6: Reverse Charge wird aktuell noch nicht unterstützt und steht auf der Roadmap.
- E-Rechnung für Shopware 5: Reverse Charge wird unterstützt. Wie Du die Steuerbefreiungskategorie konfigurierst, erfährst Du in der Dokumentation.
- E-Rechnung für PrestaShop: Reverse Charge wird unterstützt. Wie Du Deinen Shop dafür konfigurierst, erfährst Du in der Dokumentation.
Zur Übersicht: E-Rechnung Wissen →
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