Umsatzsteuer­befreiung & Klein­unternehmer

Neben der innergemeinschaftlichen Lieferung (Kategorie K) und Reverse Charge (Kategorie AE) gibt es weitere Gründe, aus denen eine Lieferung oder Leistung ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Im XRechnung-Standard werden diese Fälle über die Umsatzsteuerkategorie E (von der Umsatzsteuer befreit) abgebildet. Eine Übersicht aller Umsatzsteuerkategorien findest Du auf der Seite Umsatzsteuerkategorien in der E-Rechnung (S, Z, K, E, AE).

Abgrenzung zum Nullsteuersatz (Kategorie Z)

Die Kategorie E unterscheidet sich vom Nullsteuersatz (Kategorie Z): Beim Nullsteuersatz handelt es sich weiterhin um einen steuerbaren Umsatz, der lediglich mit 0 % besteuert wird (z. B. bestimmte Exporte). Bei Kategorie E ist der Umsatz hingegen von der Umsatzsteuer befreit und es muss ein Befreiungsgrund angegeben werden. Eine Rechnung mit Kategorie E ohne Begründungstext besteht die KoSIT-Validierung nicht.

Kleinunternehmer­regelung in Deutschland (§ 19 UStG)

Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. In der E-Rechnung muss dafür die Umsatzsteuerkategorie E verwendet und als Begründung ein Hinweis auf § 19 UStG angegeben werden, z. B.: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG".

Für die Abwicklung von Verkäufen mit innergemeinschaftlicher Lieferung oder nach dem Reverse Charge-Verfahren ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nötig. Damit kommen jedoch weitere Pflichten auf Kleinunternehmer zu.

Weitere Steuerbefreiungen in Deutschland (§ 4 UStG)

Auch andere Steuerbefreiungen nach § 4 UStG werden über die Umsatzsteuerkategorie E abgebildet. Typische Beispiele sind:

  • Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), z. B. bestimmte Unterrichts- und Fortbildungsleistungen
  • Heilbehandlungen und medizinische Leistungen (§ 4 Nr. 14 UStG)
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG)

Auch hier muss die E-Rechnung eine Begründung enthalten, die auf die konkrete Grundlage der Steuerbefreiung verweist.

Wie konfiguriere ich das in meiner E-Rechnung-Lösung?

Wie Du Umsatzsteuerbefreiungen wie die Kleinunternehmerregelung oder andere Befreiungen nach § 4 UStG in Deiner E-Rechnung-Lösung konfigurierst, erfährst Du in der Dokumentation des jeweiligen Produkts:

Zur Übersicht: E-Rechnung Wissen →

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